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Allgemeine Geschäftsbedingungen Alimentari Rebu SA
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Generelle Verkaufskonditionen “rebu.ch”

1. Beschreibung

Kunde: jede physische oder juristische Person, welche bei Alimentari Rebu SA einkauft oder sich verpflichtet einzukaufen über die Internet-Plattform www.rebu.ch.
Konditionen: die vorhandenen Generalkonditionen;
Auftragsbestätigung: die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftrages des Kunden durch Alimentari Rebu SA.
Verbraucher: Der Kunde, welcher sich verpflichtet bei Alimentari Rebu SA einzukaufen ohne geschäftlich mit dieser Aktivität zu tun zu haben.
Offerte der Produkte: die Möglichkeiten der offerierten Produkte, sowie von Alimentari Rebu SA beschrieben in den pubblizierten Dokumenten auf Internet, welche dann in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.
Preis: das Gesamtentgelt, welches der Kunde zu bezahlen hat für den offerierten Artikel
Produkte: einzelne Güter, welche individuell beschrieben werden in den von Alimentari Rebu SA pubblizierten Dokumenten in schriftlicher Form oder auf der Internetseite www.rebu.ch, oder in der Auftragsbestätigung, welche der Kunde kauft oder sich verpflichtet zu kaufen bei Alimentari Rebu SA.

2. Umfang

i. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge betreffend Direkt-Verkäufe von Produkten bei Alimentari Rebu SA, durch die Internetseite www.rebu.ch.
ii. Diese Voraussetzungen schließen die Anwendung von anderen Bedingungen aus, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit Alimentari Rebu SA vereinbart wird.
iii. Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass die Darstellung und Beschreibung der Produkte auf der Website "freefromfood.ch" etwas von der Wirklichkeit abweichen könnte.
iv. Alle Bestellungen für Produkte gelten als ein Angebot für diese Erzeugnisse, dass der Kunde gemäss diesen Bedingungen einkauft.
v. Alimentari Rebu SA nimmt das Angebot des Kunden erst in dem Moment zu den zitierten Konditionen an, in dem es eine Auftragsbestätigung an den Kunden sendet. Der Kunde hat die Pflicht die Auftragsbestätigung sorgfältig zu kontrollieren und Alimentari Rebu SA frühzeitig zu informieren, falls Unstimmigkeiten zur Offerte vorliegen sollten. Sollte dies nicht Geschehen, liefert Alimentari Rebu SA die Ware einzig und alleine auf den Konditionen basierend auf der Auftragsbestätigung, welche diesbezüglich verbindlich ist.
vi. Damit Alimentari Rebu SA die Lieferung ausführt müssen die geschäftlichen Bedingungen, welche bereits mit dem Kunden gelten, erfüllt sein.
vii. Alimentari Rebu SA kann einseitige Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen jederzeit vornehmen, durch einfache Veröffentlichung auf der Seite "www.rebu.ch".

3. Preis und Bezahlung

i. Der Preis, der vom Kunden bezahlt werden muss, wird in der Auftragsbestätigung sowie auf der Rechnung von Alimentari Rebu SA angezeigt.
ii. Die Zahlungskonditionen werden von Alimentari Rebu SA mit dem Kunden vor Auslieferung vereinbart, sollten diese nicht respektiert werden, kann Alimentari Rebu SA die Auslieferung verweigern.

4. Lieferung

i. Die Lieferung der Produkte erfolgt ausschliesslich auf schweizerischem Gebiet.
ii. Der in der Auftragsbestätigung vermerkte Liefertermin ist nicht verbindlich.
iii. Der vermerkte Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben.
iv. Aus praktischen Gründen, kann die Lieferung in Teillieferungen ausgeliefert werden.
v. Mängel, Falschlieferungen oder beschädigte Produkte oder Verpackungen sind der Alimentari Rebu SA unmittelbar mitzuteilen.
vi. Wenn sich ein Kunde zu Unrecht weigert die Lieferung von Waren anzunehmen oder sollte die Lieferung durch andere Umstände durch Verschulden des Kunden nicht ausgeführt werden können, kann die Alimentari Rebu SA auf die Ausführung des Vertrages beharren und den Kaufpreis zusammen mit den erfolgten Spesen einfordern.

5. Eigentum und Risiko

i. Das Eigentum der Produkte geht auf den Kunden erst mit der vollständigen Bezahlung des Preises über. Im Falle einer Verletzung dieser AGB durch den Kunden kann Alimentari Rebu SA den Besitz der Produkte in jedem beliebigen Zeitpunkt zurückfordern bevor sich das Eigentum auf den Käufer überträgt.
ii. Das Risiko, auf den Produkten geht an den Kunden über beim Moment der Lieferung an den Frachtführer (Post, Kurier, etc..). Anschließend reist die Ware auf eigene Gefahr. Die Ware reist diesbezüglich auf Risiko des Kunden.

6. Garantie

i. Alimentari Rebu SA gibt die Garantie, welche auf dem Produkt oder in der Begleitdokumentation vermerkt ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte an den Kunden. Sollte in der Garantiezeit ein Mangel entdeckt werden, muss dieser sofort mitgeteilt werden, da ansonsten die Garantie verfällt.
ii. Alimentari Rebu SA, entscheidet im eigenen Ermessen, ob das defekte Produkt reparariert oder ersetzt werden soll. In jedem Fall muss das defekte Produkt der Alimentari Rebu SA in der Original-Verpackung zurückgesandt werden.
iii. Damit die Verpflichtung von Publipoint Sagl gewährleistet werden kann, muss der Kunde die Produkte sachgemäss und angemessen verwenden, er darf das Produkt auch nicht verändern oder selber reparieren, ohne schriftliche Genehmigung der Publipoint Sagl, da sonst die Garantie erlischt.
iv. Die Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt, wenn der Mangel durch äußere Ursachen wie Unfall-, Risiko-, Überspannungs-, besondere Umgebungsbedingungen (zB Feuchtigkeit, etc.) verursacht wird.
v. Alimentari Rebu SA übernimmt keine Garantie in keiner Weise, dass die Produkte für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder dass die Produkte bestimmte Performance-Kriterien erreichen, falls dies nicht schriftlich vereinbart wurde.
vi. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, macht Alimentari Rebu SA keine Garantieäusserung und übernimmt keine Verpflichtung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, auf ihre Beschaffenheit, Qualität, Leistung, Marktfähigkeit oder Haltbarkeit von Produkten. Diese Garantien sind vollständig von diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
vii. Alimentari Rebu SA ist gegenüber dem Kunden in folgenden Fällen nicht verantwortlich:
Verluste aufgrund von Fehlern oder Mängel, welche innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden.
indirekte oder Folgeschäden, wie Verlust von Geschäftsinformationen, Gewinne, Gehälter, Honorare, Daten oder Einsparungen;
Verluste, welche hätten vermieden können werden, falls die Ratschläge und Anweisungen von Alimentari Rebu SA verfolgt worden wären.

7. Unmöglichkeit der Leistung


Keine Partei ist zuständig für die Leistung durch Umstände, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt), einschließlich und ohne Einschränkung verursacht, Streiks, Terrorismus, Krieg, Probleme in Bezug auf Angebot und Transport / Produktion, Wechselkursschwankungen, staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Maßnahmen oder Naturkatastrophen, und die Parteien werden zu einer angemessenen Verlängerung der Frist zur Ausübung berechtigt. Allerdings, sollten die Umstände für einen Zeitraum von mehr als 60 Tage andauern, haben die Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Entschädigung in schriftlicher Form zu kündigen.

8. Datenschutz

Die persönlichen Daten, welche Alimentari Rebu SA mitgeteilt werden, werden gemäss Datenschutzgesetz ordnungsgemäss verarbeitet. Der Kunde stimmt mit der Akzeptierung der AGB zu, dass Alimentari Rebu SA diese verwalten darf und sie den buchhalterischen Büro's weitergeben darf, mit welchen sie zusammen arbeitet.

9. Auflösung

Jede Partei kann dieses Abkommen kündigen, wenn die andere Partei: (i) eine erhebliche und anhaltende Verletzung dieser Bedingungen begeht und diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der schriftlichen Reklamation behebt; oder (ii) zahlungsunfähig wird oder nicht in der Lage, seine Schulden zu bezahlen, wenn sie fällig werden. Alimentari Rebu SA hat das Recht schriftlich zu kündigen, falls der Kunde nicht rechtzeitig bezahlt.

10. Konsumentenschutz

Zwingende Vorschriften zum Schutz der Verbraucher bleiben von diesen Bedingungen unberührt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

i. Diese Bedingungen sind nach schweizerischem Recht unter Ausschluss der Anwendung des schweizerischen internationalen Privatrechts und unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Anwaltschaft von Locarno, Schweiz.
ii. Wenn einige der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sich als ungültig oder nicht durchsetzbar von einem Gericht erweisen sollten, geht dies nicht auf die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen über.
iii. Die Parteien schließen ausdrücklich die Anwendung des Wiener Übereinkommens ab, betreffend Verträge über den Verkauf von Waren auf internationaler Ebene.


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